Einreisebestimmungen

Für die Reise innerhalb der EU braucht Ihr Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut, der in einem EU-Impfpass (blau) vermerkt sein muss, sowie eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Transponder („Chip“). Die Gültigkeit einer Tollwutimpfung beträgt 1 Jahr.

WICHTIG: Wollen Sie die EU mit dem Tier verlassen, muss ca. 6 Wochen vor der Reise eine Tollwut-Titerbestimmung über Ihren Tierarzt erfolgen. Dazu ist eine Blutentnahme und der Versand der Blutprobe an ein Speziallabor erforderlich.

ACHTUNG: Für eine Reise in die Länder Vereinigtes Königreich (GB), Irland und Malta ist eine Tollwut-Titerbestimmung mindestens 7 Monate vor der Einreise nötig! Bei Reisen nach Norwegen oder Schweden sollte die Untersuchung 2 Monate vorher eingeleitet werden. Die Tollwut-Titerbestimmung ist einmalig, sofern die darauffolgenden Impfungen in einem Abstand von jeweils nicht mehr als 365 Tagen erfolgt sind.  Zusätzlich muss 24 Stunden vor der Einreise eine Behandlung gegen Zecken und Fuchsbandwurm erfolgen. Zudem muss Ihr Tier einen Transponder („Chip“) tragen und der bestehende Impfschutz gegen Tollwut in einem EU-Impfausweis (blau) vermerkt sein.

Die aktualisierten Einreisebestimmungen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft